top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wäschehaus Textilreinigung, Wäscherei und Gebäudereinigung
 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Wäschehaus (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) hinsichtlich der Durchführung von Dienstleistungen im Bereich Textilreinigung, Wäscherei und Gebäudereinigung.
1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

2. Vertragsschluss

2.1. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Auftragsannahme, Übergabe von Textilien oder durch Inanspruchnahme der Dienstleistungen zustande.
2.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.3. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

3.1. Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten des Auftragnehmers.
3.2. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.3. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt,
– Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen,
– Mahnkosten in angemessener Höhe zu erheben,
– weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen einzustellen.
3.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

4. Pflichten des Auftraggebers (Textilien & Reinigung)

4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Auftragserteilung schriftlich über
– besondere Materialeigenschaften,
– Vorschädigungen,
– hohe Werte,
– fehlende Pflegekennzeichnungen
zu informieren.
4.2. Textilien ohne Pflegekennzeichnung werden auf Risiko des Auftraggebers behandelt.
4.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Reinigung abzulehnen, wenn ein Risiko von Schäden erkennbar ist.

5. Leistungsausführung Textilreinigung und Wäscherei

5.1. Die Reinigungsleistung erfolgt entsprechend den anerkannten Regeln der Textilreinigung und unter Anwendung geeigneter Verfahren.
5.2. Geringfügige Veränderungen, die trotz fachgerechter Behandlung auftreten können, stellen keinen Mangel dar (z. B. Farbveränderungen, Einlaufen bis zu üblichen Toleranzwerten).
5.3. Für Textilien, die nicht innerhalb von 6 Monaten nach Bereitstellung abgeholt werden, entfällt jegliche Aufbewahrungspflicht. Der Auftragnehmer ist zur Entsorgung oder Weiterverwertung berechtigt, ohne dass ein Anspruch auf Wertersatz besteht.

6. Leistungsausführung Gebäudereinigung

6.1. Art und Umfang der Reinigungsleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen schriftlichen Leistungsverzeichnis.
6.2. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die zu reinigenden Objekte frei zugänglich sind.
6.3. Mehraufwand aufgrund außergewöhnlicher Verschmutzungen oder nicht vereinbarter Zusatzarbeiten wird gesondert berechnet.
6.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen.

7. Haftung

7.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Beweislast trägt der Auftraggeber.
7.2. Bei Schäden an Textilien ist die Haftung auf den objektiven Zeitwert unter Berücksichtigung von Alter, Zustand, Abnutzung und Marktwert begrenzt.
7.3. Schäden aufgrund folgender Umstände sind von der Haftung ausgeschlossen:
– fehlende oder falsche Pflegekennzeichnungen,
– nicht angezeigte Vorschädigungen,
– materialtypische Veränderungen,
– unsachgemäße Behandlung durch den Auftraggeber nach der Reinigung.
7.4. Für Gebäudereinigungsleistungen ist die Haftung ausgeschlossen bei:
– mangelhaften Oberflächen,
– fehlenden technischen Sicherungen,
– unzureichender Information durch den Auftraggeber.
7.5. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
7.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8. Reklamationen

8.1. Reklamationen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Kalendertagen nach Abholung der Textilien oder nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.
8.2. Nach Ablauf der Frist sind Gewährleistungsrechte ausgeschlossen.
8.3. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen. Rücktritt ist nur zulässig, wenn die Dienstleistung aufgrund erheblicher Mängel unbrauchbar ist.

9. Liefer- und Abholservice

9.1. Liefertermine sind unverbindliche Richttermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine vereinbart wurden.
9.2. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen oder anderer unvorhersehbarer Umstände führen nicht zum Verzug.
9.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zusätzliche Anfahrtskosten zu berechnen, sofern der Auftraggeber den vereinbarten Termin nicht einhält.

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis bleiben alle durch den Auftragnehmer bearbeiteten oder gelieferten Textilien und Waren dessen Eigentum.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Details ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

12. Vertragsdauer und Kündigung bei Gebäudereinigung

12.1. Unbefristete Verträge können mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
12.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.3. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

bottom of page